Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen


A. Geltungsbereich:

I. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Bestandteil aller Verträge mit der Auftragnehmerin. Fremde AGB gelten nur, soweit sie diesen AGB entsprechen, ansonsten entfalten die AGB des Auftraggebers keinerlei Wirkung. Mit der Auftragserteilung an die Auftragnehmerin werden diese AGB anerkannt. Darüber hinaus gehende Regelungen, die diese AGB ergänzen, abändern oder aufheben, sind nur gültig, wenn dies schriftlich durch die Vertragsparteien dokumentiert wird.

II. Abänderungen der AGB erlangen mit ihrer Gültigkeit für alle bis dahin abgeschlossenen und noch nicht beendeten Verträge Wirksamkeit soweit der Auftraggeber nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Mitteilung der Änderung und der damit einhergehenden Einbindung in den Vertrag schriftlich widerspricht.

B. Allgemeine Regelungen:

I. Das Leistungsangebot der Auftragnehmerin beinhaltet die Information und Beratung in Fragen des Qualitätsmanagements (nachfolgend QM genannt), Unterstützung und begleitende Beratung bei der Einführung eines prozessorientierten QM-Systems sowie QM-Schulung.

II. Die konkreten vertraglichen Leistungen der Auftragnehmerin ergeben sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung in Verbindung mit dem vom Auftraggeber gegengezeichneten Angebot.

III. Soweit seitens der Auftragnehmerin Termine und Fristen für die vertraglich vereinbarten Leistungen zugesichert werden, sind diese nur insoweit bindend, als dass der Auftraggeber sowie darüber hinaus einzubeziehende dritte Personen oder Vertragspartner der jeweiligen Vertragsparteien ihren Mitwirkungs- und Vertragspflichten nachkommen. Die Auftragnehmerin übernimmt keinerlei Haftung für höhere Gewalt oder bezüglich sonstiger Leistungsstörungen, die durch den Vertragspartner selbst oder mit einbezogene Dritte zu vertreten sind.
Für den Fall, dass eine zugesicherte Frist nicht eingehalten werden kann, verpflichtet sich die Auftragnehmerin dies dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Die vertraglich vereinbarte Leistung ist dann schnellstmöglich gegenüber dem Auftraggeber zu erbringen.
Die Erfassung der Daten und Erarbeitung des QM-Systems sowie QM-Schulungen erfolgen im Betrieb / Unternehmen des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat hierfür alle erforderlichen Unterlagen, geeignete Räumlichkeiten und die notwendigen Hilfsmittel uneingeschränkt und vollumfänglich zur Verfügung zu stellen, soweit diese nicht durch die Auftragnehmerin selbst bereitgestellt werden. Die Erstellung von Dokumentationen durch die Auftragnehmerin erfolgt ausschließlich in deren Räumlichkeiten.
Darüber hinausgehende Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind durch diesen auf mündliche / schriftliche Anforderung der Auftragnehmerin unverzüglich zu erbringen. Sie ist berechtigt den Vertrag außerordentlich zu kündigen, soweit der Auftraggeber seinen uneingeschränkten und angeforderten Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Die bis dahin entstandenen Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.

IV. Die Zertifizierung des erarbeiteten QM-Systems kann ausschließlich durch eine akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft erfolgen und ist damit nicht Bestandteil der durch die Auftragnehmerin zu erbringenden Leistung. Die Auswahl der Zertifizierungsgesellschaft obliegt dem Auftraggeber.
Die Auftragnehmerin übernimmt nicht die Haftung dafür, dass das gemeinsam mit dem Auftraggeber erarbeitete

QM-System tatsächlich erfolgreich zertifiziert wird. Die Auftragnehmerin garantiert lediglich die formale Übereinstimmung des Systems mit den Vorgaben der jeweils zugrunde liegenden Norm.

V. Die Auftragnehmerin behält an allen von ihr erbrachten Leistungen, insbesondere Dokumentationen das alleinige Urheberrecht. Der Auftraggeber kann die ihm erbrachten Leistungen und vorgelegten Dokumentationen nur für den Zweck verwenden, für den sie vertragsgemäß bestimmt waren. Darüber hinaus gehende, insbesondere kommerzielle Verwendungen sowie Veröffentlichungen bedürfen dem schriftlichen Einverständnis der Auftragnehmerin.

VI. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle Ergebnisse die mit der Auftragserteilung einhergehend erarbeitet wurden, dem Auftraggeber oder dem von ihm schriftlich benannten Vertreter zur Verfügung zu stellen. Hinsichtlich aller erlangter und gewonnenen Informationen, insbesondere zu betriebsinternen Angelegenheiten, Sachverhalten, Arbeitsweisen und sonstiger Vorfälle verpflichtet sich die Auftragnehmerin zur Verschwiegenheit.

C. Haftungsbestimmungen:

I. Die Auftragnehmerin haftet nur für solche Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Auftragnehmerin zurückzuführen sind. Die Verjährung von Ersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

II. Etwaige Einwendungen gegen die ausgeführte Leistung sind unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der vereinbarten Leistung schriftlich gegenüber der Auftragnehmerin anzuzeigen und zu substantiieren. Nach rügelosem Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als mangelfrei erbracht und als durch den Auftraggeber genehmigt.
Nachbesserungen hat der Auftraggeber unverzüglich schriftlich bei der Auftragnehmerin anzufordern.

D. Preise und Zahlungsbedingungen:

I. Die Angebote der Auftragnehmerin beruhen alleine auf einer Abschätzung des erforderlichen Leistungsvolumens und sind daher freibleibend und unverbindlich. Schriftlich niedergelegte Festpreisabsprachen sind für die Vertragsparteien verbindlich.

II. Mit Zuleitung der schriftlichen Auftragsbestätigung ist die Auftragnehmerin berechtigt eine angemessene Abschlagszahlung zu verlangen. Der Auftraggeber verpflichtet sich die angeforderte Abschlagszahlung binnen einer Frist von sieben Tagen zur Verfügung zu stellen.

III. Rechnungen sind innerhalb der in der Rechnung gesetzten Frist spätestens 10 Tage nach Zugang ohne Abzug fällig und zahlbar. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen gelten die gesetzlichen Regelungen.

E. Datenschutz, Schlussbestimmungen:

I. Die Auftragnehmerin ist berechtigt im Rahmen der gültigen Datenschutzgesetze persönliche oder / und wirtschaftliche Daten des Auftraggebers zu speichern und zu verarbeiten, gleich welchen Ursprungs sie sind.

II. Erfüllungsort für alle Leistungen ist 57548 Kirchen, der Gerichtsstand richtet sich ausschließlich nach dem Erfüllungsort.

IV. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Kirchen, den 28.05.2002

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